Geschäftsbedingungen
1. Einleitende Hinweise
With these terms and conditions it is regulate mutual relations between Rona Trade doo (hereinafter RONA) in the name and for the account of the contractual landlord (in case of private lessors) and in its own name (in case of VAT paying individuals and companies ) on the one side, and for the accommodation user (hereinafter the guest) on the other side, during the process of booking accommodation from the web page, RONA brochures and other promo materials.
2. Reservierung
In dem Moment, in dem die Reservierung durch den Gast (Online-Buchung oder per E-Mail) erfolgt, wird diese verbindlich und alle Rechte und Pflichten sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, gelten für RONA und den Gast. Die Reservierungsbestätigung wird dem Gast umgehend per E-Mail zugestellt. Für den Fall, dass die Reservierungsbestätigung von der angeforderten Reservierung abweicht, bestätigt der Gast durch die Zahlung der erhaltenen Reservierung, dass er die in der Bestätigung aufgeführten Bedingungen akzeptiert. RONA kann jede Art von Sonderforderung oder Verlangen unverbindlich annehmen, jedoch ist die Anfrage für RONA nicht rechtsverbindlich und wird nur erfüllt, wenn RONA eine schriftliche Bestätigung erteilt hat. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten gemäß Artikel 3.2 kann die Reservierung storniert werden, ohne dass RONA gegenüber dem Gast verpflichtet ist.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Preise
Die auf der Webseite www.ronabooking.com und anderen RONA Werbematerialien veröffentlichten Preise sind in EUR (inkl. MwSt.) angegeben und gelten für den Preis der täglichen Unterkunft pro Unterkunftseinheit in der entsprechenden Preissaison. Die veröffentlichten Preise gelten ab dem Zeitpunkt der Aktualisierung der Daten auf der Webseite. Gemäß Artikel 3.5 über Preisänderungen gilt der zum Zeitpunkt der Reservierung gültige Preis. Wenn die Einrichtung mehrere identische Wohneinheiten mit der gleichen Beschreibung und den gleichen Preisen enthält, wird in der Beschreibung der Einrichtung die Gesamtzahl dieser Einheiten aufgeführt, aber nur eine davon wird beschrieben. Sonderangebote müssen nicht zwingend für alle Wohneinheiten des gleichen Typs gelten. Vom Gast gewünschte Zusatzleistungen (zB zusätzliche Reinigung, Babybett, Haustiere etc.) sind nicht im Preis inbegriffen und werden zum Grundpreis hinzugerechnet und gemäß Artikel 3.2 bezahlt. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Aufenthalte, die kürzer als die Mindestunterkunftseinheit sind, steigt der Preis. Der An-/Abreisetag ist Samstag, sofern nicht anders angegeben. Die Unterkunftspreise (sofern nicht anders angegeben) beinhalten: üblicher Stromverbrauch, Heizung im Winter und Klimaanlage im Sommer, Wasserverbrauch, Gasverbrauch (falls vorhanden), Endreinigung, Bettwäsche, Badetücher, Kurtaxe und Anmeldekosten.
3.2. Zahlung
Für juristische Personen: Der Gesamtbetrag der Reservierung muss spätestens 14 Tage vor dem Ankunftsdatum bezahlt werden. Bei Reservierungen, die innerhalb von 14 Tagen vor dem Ankunftsdatum getätigt werden, muss der Gesamtbetrag der Reservierung spätestens 3 Tage nach dem Reservierungsdatum bezahlt werden. Bei Reservierungen in der Ankunftswoche muss der Gesamtbetrag innerhalb von 24 Stunden bezahlt werden.
Die Erstellung der R1-Rechnung muss bei der Reservierung angekündigt werden, sonst wird sie nicht ausgestellt.
Für Einzelpersonen: Nach Bestätigung der Reservierung müssen Einzelpersonen eine Vorauszahlung von 30% (sofern nicht anders angegeben) des Gesamtbetrags der Reservierung leisten. Rest wird 30 Tage vor dem Ankunftsdatum bezahlt. Die Zahlung ist nur per Kreditkarte oder Banküberweisung gültig. Zur Zahlungsgarantie ist jeder Gast verpflichtet, eine gültige Kreditkartennummer anzugeben. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kann die Reservierung storniert werden.
Akzeptable Zahlungsmethode:
• Kreditkarte
Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die gegenseitige Beziehung zwischen Rona Trade doo (nachfolgend RONA) im Namen und auf Rechnung des vertraglichen Vermieters (bei privaten Vermietern) und im eigenen Namen (bei umsatzsteuerpflichtigen Privatpersonen und Unternehmen) geregelt ) einerseits und für den Beherbergungsnutzer (nachfolgend der Gast) andererseits während des Vorgangs der Buchung einer Unterkunft über die Webseite, RONA-Broschüren und andere Werbematerialien.
3.3. Reservierungsstornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Gast werden folgende Stornogebühren berechnet:
- 14 Tage vor Anreisetag oder Nichterscheinen, 100 % des Gesamtbuchungsbetrags
Als Kündigungsdatum gilt der Tag des Eingangs der Kündigung (bei Feiertagen oder Wochenenden der nächste Werktag). Bei Nichterscheinen oder unangemeldeter verspäteter Ankunft behält RONA den gesamten Reservierungsbetrag ein.
3.4. Reservierungsänderung
Auf Wunsch des Gastes kann die Reservierung hinsichtlich des Datums, der Unterkunftseinheit, der Unterkunftsart oder der Personennamen geändert werden. Jede Änderung, die innerhalb von 30 Tagen vor Inanspruchnahme des Dienstes vorgenommen wird, wird mit 20 EUR berechnet (berechnet in Kuna gemäß dem gültigen Wechselkurs am Tag der Reservierungsänderung).
3.5. Preisänderung
Bei der Auswahl unserer Einrichtungen wird besonderes Augenmerk auf Leistungsbeschreibung und Preiskalkulation gelegt. Trotzdem können wir Preis- und Leistungsänderungen nicht ausschließen. Im Falle solcher Änderungen wird der Gast bei der Buchung oder spätestens mit der Buchungsbestätigung informiert. Die Angaben auf der Buchungsbestätigung sind endgültig. Es ist unwahrscheinlich, dass nach der Buchungsbestätigung Änderungen eintreten, aber auch diese Möglichkeit können wir nicht vollständig ausschließen. Bei wesentlichen Änderungen hat der Gast das Recht, die Reservierung innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung kostenfrei zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. RONA behält sich das Recht vor, die Preise bis 22 Tage vor Anreise, wegen Erhöhung oder Einführung von Gebühren oder Steuern auf bestimmte Leistungen oder wegen erheblicher Wechselkursänderungen nach Abschluss der Reservierung zu ändern. Der Gast hat auch das Recht, die Reservierung im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % zu den gleichen Bedingungen wie im vorigen Artikel zu stornieren.
4. Unterkunft aus unserem Angebot
Das Beherbergungsangebot von RONA besteht aus Einheiten unserer Vertragspartner/Eigentümer, in deren Namen und auf deren Rechnung RONA Kapazitäten auf dem touristischen Markt verkauft.
4.1. Maximale Personenzahl
Die Wohneinheiten aus unserem Angebot dürfen nur von der in der Beschreibung der gebuchten Wohneinheit angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Gleiches gilt für Kinder, unabhängig vom Alter, mit Ausnahme von Einrichtungen, in denen ein weiteres Kind unter vier Jahren kostenlos untergebracht werden kann. Der Gast wird gebeten, diesen Umstand bei der Buchung anzugeben. Es ist auch verboten, Zelte oder Wohnwagen auf dem zur Unterkunftseinheit gehörenden Grundstück aufzustellen. Bei Überschreitung der maximalen Personenzahl oder Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens auf dem Grundstück der Unterkunft kann der Eigentümer eine Gebühr pro zusätzliche Person erheben oder die zusätzlichen Personen vom Anwesen entfernen oder die Entfernung der Zelt oder Wohnwagen. Wenn der Gast die Anfrage ignoriert, werden alle aus dem Anwesen entfernt und es erfolgt keine Rückerstattung.
4.2. Größe der Anlage
Unsere Mitarbeiter haben jede Einrichtung in unserem Angebot persönlich besucht. Bei aufgeführten Anlagengrößen handelt es sich immer um Außenmaße, daher besteht die Möglichkeit, dass die Innenmaße bis zu 15 % kleiner als die aufgeführten sein können.
4.3. Haustiere, Käfer und Allergien
Trotz gründlicher Reinigung und Wartung unserer Einrichtungen kann es gelegentlich vorkommen, dass ein Käfer oder eine Maus aus ihrem natürlichen Lebensraum, in dem sich das Haus befindet, dorthin gelangt ist. RONA kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Obwohl Haustiere nicht in allen Einrichtungen erlaubt sind, bedeutet dies nicht, dass in der gebuchten Unterkunft nie Haustiere waren. RONA übernimmt keine Verantwortung für allergische Reaktionen des Gastes in bestimmten Einrichtungen.
4.4. Lärm
Bei der Auswahl von Einrichtungen aus unserem Angebot achten wir immer darauf, dass wir Einrichtungen in guten, sicheren und ruhigen Gegenden auswählen. Trotzdem können wir nicht garantieren, dass es während des Aufenthalts des Gastes keinen Lärm gibt, da wir Dinge wie Verkehrslärm, Lärm von nahegelegenen Baustellen usw. nicht beeinflussen oder kontrollieren können. Weder der Eigentümer noch RONA können für Lärm verantwortlich gemacht werden aus der Umgebung der Anlage kommen.
4.5. Schwimmbad
Verfügt die Anlage über ein Schwimmbad, ist der Gast aus Sicherheitsgründen verpflichtet, sich an alle Hinweise des Eigentümers oder von RONA zu halten. Die Benutzung des Pools erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Kinder können den Pool nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
5. Ausstattung der Wohneinheiten
In vielen Einrichtungen aus unserem Angebot stehen den Gästen viele Funktionen zur Verfügung, wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank, Mikrowelle, Fernseher, Satellitenempfänger, Internetzugang, Whirlpool usw. Sie können diese Funktionen frei nutzen, aber RONA kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden wenn eine dieser Funktionen während des Aufenthalts des Gastes unerwartet nicht mehr funktioniert. Dies gilt auch für sanitäre Anlagen und Installationen.
6. Ankunfts- und Abfahrtszeit; Ihren Aufenthalt verkürzen oder verlängern
Nach Festsetzung des Gesamtreservierungsbetrages werden dem Gast spätestens 4 Wochen vor Anreise Reiseunterlagen zugestellt, die bestätigen, dass er/sie der rechtmäßige Nutzer der gebuchten Unterkunft ist.
Diese Reisedokumente beinhalten einen Voucher, eine Reisebeschreibung, die den genauen Weg zur Unterkunft beschreibt und genaue Informationen, wo und wie Sie die Schlüssel der Unterkunft abholen (der Code für die KeyBox oder das SmartLock).
Der Gast wird gebeten, die Kontaktnummern zu beachten, um das Callcenter von Rona erreichen zu können. Der Gast ist verpflichtet, im Gästeportal die erforderlichen Angaben zu seinen persönlichen Daten zu machen, damit diese Informationen an die Tourismusbehörden übermittelt werden können. Diese Dana berechtigt: Vor- und Nachname; Geschlecht; Ort, Land und Geburtsdatum; Ort und Land des Wohnsitzes. Diese Informationen werden von allen Gästen, einschließlich Kindern, benötigt. Die voraussichtliche Ankunfts-/Abreisezeit ist in den Reiseunterlagen aufgeführt. Die Ankunftszeit muss zwischen 16:00 und 20:00 Uhr liegen, während die Abfahrtszeit bis 10:00 Uhr ist. Ist eine Anreise nicht vor 20.00 Uhr möglich, ist der Gast verpflichtet, das Reisebüro oder den Schlüsselverantwortlichen zu benachrichtigen, mit dem die Schlüsselübergabe vereinbart wird. Falls der Gast seinen Aufenthalt verlängern möchte, wird er gebeten, unverzüglich sein Reisebüro oder Rona-Reservierungsbüro zu informieren, die ihm, sofern der gewünschte Zeitraum verfügbar ist, gerne eine Verlängerung seines Aufenthalts buchen.
7. Sicherstellung einer Ersatzunterkunft und Stornierung der Reservierung durch RONA
In Ausnahmefällen aufgrund unvorhersehbarer oder unabwendbarer Umstände kann RONA dem Gast eine gleichwertige und gleichwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. RONA ist berechtigt, die Reservierung vor oder während der Nutzungsdauer durch den Gast zu stornieren, wenn unvorhersehbare oder unabwendbare Umstände eintreten, die die Nutzung der Unterkunft verhindern, den Gast oder die Unterkunft gefährden oder die Qualität der Leistung bis auf den Punkt mindern dass die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann. In diesem Fall werden dem Gast bereits geleistete Zahlungen abzüglich der Kosten für bereits in Anspruch genommene Leistungen zurückerstattet. RONA ist jedenfalls nicht verpflichtet, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
8. Sonstige Pflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, während seines Aufenthalts mit dem Eigentum und der Einrichtung des Beherbergers sorgsam umzugehen. Sie müssen auch ihr Verhalten anpassen, um die anderen Gäste, Nachbarn und Gastgeber nicht zu stören. Passt der Gast sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht der Hausordnung an, verliert er seinen Anspruch auf die gebuchte Unterkunft und muss unverzüglich entschädigungslos verlassen. Durch die Gäste verursachte oder entdeckte Schäden und Mängel sind unverzüglich dem Schlüsselverantwortlichen oder RONA-Mitarbeiter zu melden. Auf diese Weise werden Schäden und Mängel sofort beseitigt, ohne die Aufenthaltsqualität zu beeinträchtigen. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden oder Mängel, wenn er nicht nachweist, dass er kein Verschulden trifft. Gleiches gilt, wenn die Wohneinheit aufgrund von Beschädigungen, Verschmutzungen oder fehlender Ausstattung dem nächsten Gast nicht zur Nutzung übergeben werden kann. Rona wird dem Gast vor Ort eventuelle Schäden oder Mängel in Rechnung stellen.
9. Reklamationen und Schadensersatzansprüche
Es obliegt dem Gast, bewusst mit dem Gerät und seinem Inventar umzugehen. Am Abreisetag muss sich die Wohneinheit im gleichen Zustand befinden wie bei der Ankunft des Gastes. Weicht der Zustand der Unterkunft von dem Zustand bei der Buchung ab, hat der Gast den Schlüsselverantwortlichen unverzüglich zu benachrichtigen. Werden sichtbare Unregelmäßigkeiten nicht sofort nach Eintreffen gemeldet, wird davon ausgegangen, dass das Gerät in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde. Sollten während des Aufenthalts des Gastes Unregelmäßigkeiten auftreten, so ist er verpflichtet, sich in gleicher Weise zu verhalten. Kann der Eigentümer oder der Schlüsselverantwortliche die Unregelmäßigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben, ist der Gast verpflichtet, das Rona-Callcenter zu informieren.
Verlässt der Gast freiwillig die Einrichtung oder findet eine andere Unterkunft, ohne RONA Zeit zur Behebung des Unzufriedenheitsproblems zu geben, verliert der Gast seinen Anspruch auf Entschädigung, unabhängig davon, ob die Gründe für die Abreise berechtigt waren oder nicht. Entschädigungsanträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Inanspruchnahme der Wohneinheit unter Beifügung von Nachweisen (Bilder, Zeugenaussagen etc.) schriftlich bei RONA einzureichen. Reklamationen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist werden nicht berücksichtigt. Wir betonen, dass es im Interesse des Gastes liegt, nach Treu und Glauben zu handeln und bereit zu sein, seine Beschwerde während des Aufenthalts zu lösen und ihre Beschwerde vor Ort schriftlich an Rona zu richten und den Eingang der Beschwerde schriftlich zu bestätigen. Erfüllt der Gast diese Voraussetzungen nicht, verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung. RONA ist verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Beschwerde eine schriftliche Entscheidung in gleicher Form (E-Mail, Post oder persönliche Zustellung, die per Einschreiben mit Rückschein beantwortet wird) zu übermitteln. Soweit es zur Informationsbeschaffung und Überprüfung der Beanstandungen erforderlich ist, kann RONA die Entscheidungsfrist um weitere 14 Tage verschieben, wovon sie verpflichtet ist, den reklamierenden Gast schriftlich zu informieren. RONA wird nur solche Beanstandungen lösen, für die der Gast nachweist, dass er seine schriftliche Beanstandung vor Ort beim Leistungsträger eingereicht hat und die Ursache nicht an Ort und Stelle beseitigt werden konnte. Bis zu einer Entscheidung von RONA hat der Gast jede Vermittlung durch eine andere Person, gerichtliche Einrichtung oder Auskünfte an die Medien zu unterlassen.
10. Pflichten von RONA
RONA verpflichtet sich, dem Gast für den gebuchten Zeitraum eine sauber und ordentlich eingerichtete Unterkunft gemäß seiner Beschreibung zur Verfügung zu stellen. Entspricht die Wohnung nicht der Beschreibung auf der Reservierung, wird RONA alles unternehmen, um die Mängelbeseitigung, dh eine gleichwertige Ersatzunterkunft, sicherzustellen. Ist dies unmöglich, nicht in angemessener Frist möglich oder verweigert der Gast die vorgeschlagene Ersatzunterkunft, wird RONA dem Gast jede Wertminderung vergüten, sofern RONA nachweislich ein Verschulden trifft es. Entsteht dem Gast durch Fahrlässigkeit von RONA ein vertragswidriger Schaden, so übernimmt RONA die volle Verantwortung für den verursachten Schaden. Die gesetzliche Haftung von RONA beschränkt sich auf die Höhe des Unterkunftspreises (während dessen alle Forderungen gemeinsam bezahlt werden) und umfasst nicht Personenschäden wie Sach- und Vermögensschäden. RONA haftet nicht für Verluste oder Schäden, die auf die folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- Handlungen oder Unterlassungen des Gastes oder seiner Begleiter;
- Unvorhersehbare oder unvermeidliche Ausfälle von Dritten, die nicht in die Erbringung der in der Buchung aufgeführten Leistung einbezogen sind;
- Höhere Gewalt oder Ereignisse, die von RONA, dem Reisevermittler oder dem Schlüsselverantwortlichen nicht vorhergesehen oder vermieden werden konnten;
- Nutzung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sportanlagen (zB Tennis- oder Fußballplatz, Fitnesszentren usw.). Die Nutzung dieser Einrichtungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Gastes;
- Schäden und Verluste durch Einbruch.
Die oben aufgeführten Ursachen gelten auch außerhalb der vertraglichen Pflichten. RONA schließt ausdrücklich die Verantwortung für das Handeln der Hilfskräfte aus.
11. Travel documents
Bei Reisen in die Republik Kroatien muss der Gast nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle anderen Nutzer der Unterkunft über ein gültiges persönliches Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis, je nach Herkunftsland des Gastes) verfügen. Darüber hinaus ist es die Pflicht des Gastes zu prüfen, ob für die Einreise nach Kroatien oder in andere Länder auf seinem Weg ein Visum erforderlich ist, rechtzeitig ein Visum zu beantragen sowie die Zoll- und Währungsvorschriften der Republik Kroatien und der Länder auf seiner Reise zu beachten Weg.
12. Zuständigkeit des Gerichts
Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen, und falls dies nicht möglich ist, ist im Falle eines Rechtsstreits das Gericht in Rijeka zuständig und es gilt das Recht der Republik Kroatien.
13. Datenschutzerklärung
RONA ist verpflichtet, die persönlichen Daten seiner Gäste dauerhaft zu schützen und diese Informationen nur für Buchungszwecke (Angebote, Rechnungen) und andere notwendige Kommunikation mit dem Gast zu verwenden. Die persönlichen Daten des Gastes werden nicht an Unbefugte weitergegeben. Für den Schutz der persönlichen Informationen ist der Gast selbst in der Weise verantwortlich, seinen Benutzernamen und sein Passwort durch geeignete Computerausrüstung und Computerschutz gegen Viren zu schützen.
14. Sonstiges
Vermieter der Wohneinheiten in Privatbesitz ist Rona Trade d.o.o., Nova cesta 119, HR-51410 Opatija, OIB: 39217415068, ID-CODE: HR-AB-51-040054456 00385/51/715 728 Fax. 00385/51/272 307, E-Mail booking@ronabooking.com, während andere Vermieter von Wohneinheiten, die nicht im Eigentum von RONA stehen, RONA im Vertretungsvertrag in ihrem Namen und auf ihre Rechnung vertreten.